Bei einer Scheidung werden die Besitztümer des Ehepaares nach den Regeln des Güterrechts aufgeteilt. Es handelt sich um die sogenannte güterrechtliche Auseinandersetzung. Das Vermögen, welches aufgeteilt werden muss, umfasst alle Aktiven: Liegenschaften, Firmenbeteiligungen, Bankkonten, Wertschriften, Guthaben der Säule 3a, Fahrzeuge, Hausrat und Mobiliar, etc. Meist erfolgt diese gemäss den Regeln der Errungenschaftsbeteiligung. Dies gilt dann,...










