Auf einvernehmliche-scheidung.ch haben wir einen pauschalen Ansatz entwickelt, der es Ihnen ermöglicht die Kosten einer Scheidung oder Trennung weitgehend zu kontrollieren und zu begrenzen. Der Pauschalbetrag bietet Ihnen eine Gesamtverwaltung über Ihre Trennung oder Scheidung.
Für einen Pauschalbetrag entsprechend, der von Ihnen gewählten Option, wird Ihr gesamtes Dossier bearbeitet. Unser umfassender und interdisziplinärer Ansatz erlaubt es Ihnen nicht nur von einer Kostenreduktion zu profitieren, sondern auch von einer Zeiteinsparung, die Sie Ihre Trennung kosten würde, da vom ersten Kontakt bis zur Übermittlung an das Gericht, alles von einem einzigen Team bearbeitet und koordiniert wird.
In unserem Pauschalbetrag für eine einvernehmliche Scheidung oder Trennung, wird eine Gesamtheit von Leistungen erbracht, Sie können selbstverständlich diese Leistungen vervollständigen, beispielsweise in dem Sie von zusätzlichen Beratungssitzungen oder einer Mediation Gebrauch machen.
Wer kann von unseren Dienstleistungen profitieren?
Sind Sie ein verheiratetes oder nicht-verheiratetes Paar, von dem mindestens einer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, mit oder ohne Kinder, mit oder ohne gemeinsamem Vermögen? Sie suchen eine einvernehmliche und kostengünstige Lösung für Ihre Trennung oder Scheidung? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wie auch immer Ihre Situation aussieht, unser Ansatz passt sich an Ihre Bedürfnisse und die Komplexität Ihres Falles an. Unser Stufenmodell ermöglicht es, die Kosten auf ein Minimum zu reduzieren.
So sieht das Modell konkret aus:
Im Folgenden ein Überblick und ein paar praktische Beispiele zu den Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen:
Wenn Sie sich in allen Punkten einig sind oder wenn unsere Beratung oder Intervention 40 Minuten pro Dossier nicht überschreitet, beträgt die Pauschale CHF 350.- für eine Trennung oder CHF 490.- für eine Scheidung.
Wenn Ihre Situation eine Mediation erfordert, z.B. zwei Sitzungen zur Einigung über Obhut und Besuchsrecht der Kinder, berechnen wir unsere übliche Mediationsgebühr von CHF 180.-/Stunde. Die Kosten werden durch zwei geteilt. Insgesamt hätten Sie somit Kosten von CHF 380.- für die Trennungsakte auf einvernehmliche-scheidung.ch plus CHF 360.- für die Mediation, also insgesamt CHF 740.- und nur CHF 370.- pro Person.
Ein rechtlicher Vorschlag unserer Juristen/Juristinnen kann wünschenswert sein, um z.B. schneller voranzukommen oder die letzte Blockade zu lösen, die während der Mediation noch besteht. In diesem Fall kommt zu der Mediation (z.B. zwei Stunden Arbeit zu CHF 360.-) der Vorschlag unserer Juristen/Juristinnen zu CHF 220.-/Stunde hinzu, plus das Dossier auf einvernehmliche-scheidung.ch zu CHF 380.- für eine Trennung. Insgesamt also CHF 960.- und nur CHF 480.- pro Person.
Wenn Sie eine Gerichtsentscheidung benötigen, fallen Gerichtsgebühren an. Diese variieren von Kanton zu Kanton und je nach Ihrer finanziellen Situation. Sie sollten mit Kosten zwischen einigen hundert und tausend Schweizer Franken rechnen, mögliche Anwaltskosten nicht eingerechnet. Teilvereinbarungen, die Sie bereits mit dem Angebot von einvernehmliche-scheidung.ch getroffen haben, bleiben gültig, womit sie Zeit und Kosten des Gerichts sparen können.
Der numerische Lösungsansatz von einvernehmliche-scheidung.ch ermöglicht es uns deutlich effizienter zu arbeiten. Unsere Tarife basieren auf unserer effektiven Arbeit. Mit der Komplexität des Falles steigen die Kosten an. Somit, desto mehr Sie sich einig sind, desto vorteilhafter gestaltet sich der Preis für Sie! Wenn die erste Stufe unseres Ansatzes (umfassende Einigung auf einvernehmliche-scheidung.ch) ausreicht, profitieren Sie von einer konkurrenzlos günstigen Tarifgestaltung in der Schweiz. Zudem handelt es sich um die Tarife, die wir auch offline handhaben. Indem Sie also den ersten Schritt auf einvernehmliche-scheidung.ch vollziehen, sind Sie auf alle Fälle ein Gewinner!
Unsere Tarife belaufen sich auf CHF 180.-/Stunde für eine Mediation und CHF 220.-/Stunde für juristische Beratungen.
Um welche Stufe es sich auch immer handelt, in allen Fällen kommen noch die Gerichtsgebühren hinzu, um das Scheidungs- oder Trennungsurteil auszusprechen, sehen Sie auch: diesen Artikel für weitere Information.
Im Falle einer Trennung ist es nicht notwendig, die Vereinbarung durch ein Gericht zu ratifizieren, dies wird aber wärmstens empfohlen. Für weitere Informationen: Für weitere Informationen sehen Sie auch diese Artikel. Die Gerichtskosten hängen davon ab, wie viel Zeit das Gericht braucht, um sich mit Ihrem Dossier auseinanderzusetzen. Somit senken all die Arbeit, die im Vorfeld geleistet wird und all die Fragen, die bereits geklärt sind, z.B. durch Mediation, die anfallenden Gerichtskosten.
Wenn Sie auf einvernehmliche-scheidung.ch zurückgreifen, fallen die Kosten des Gerichts in der Regel als Mindestkosten aus, da die Dokumente von Fachleuten vorbereitet werden und eine Mediation Ihnen eine möglichst umfassende Einigung ermöglicht. Dies stellt vor allem für Sie eine erhebliche Kostenersparnis dar.