Bei einer Scheidung werden die Besitztümer des Ehepaares nach den Regeln des Güterrechts aufgeteilt. Es handelt sich um die sogenannte güterrechtliche Auseinandersetzung. Das Vermögen, welches aufgeteilt werden muss, umfasst alle Aktiven: Liegenschaften, Firmenbeteiligungen, Bankkonten, Wertschriften, Guthaben der Säule 3a, Fahrzeuge, Hausrat und Mobiliar, etc.
Meist erfolgt diese gemäss den Regeln der Errungenschaftsbeteiligung. Dies gilt dann, wenn kein anderer Güterstand in einem Ehevertrag ausgewählt wurde. In diesem Fall werden alle während der Ehe erworbenen Güter, unabhängig davon, welcher der Partner sie erworben hat (zum Beispiel durch sein Gehalt), hälftig geteilt. Geschenke von Eltern und Erbschaften sind davon ausgenommen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie in gegenseitigem Einvernehmen von der 50/50-Regel abweichen.
Man beachte: Das Pensionskassenguthaben wird nach eigenen Regeln aufgeteilt.