R:
Rechtskraftbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Der Antrag muss an die zuständige Behörde gerichtet werden bzw. an das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen (für weitere Informationen: https://www.vd.ch/prestation/demander-une-attestation-ou-une-mention-dexequatur#:~:text=Commencer-,Obtenir%20la%20prestation%20Au%20guichet,attestation%20%2F%20mention%20d%27exequatur.)
AHV-Splittung beantragen (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2023/09/18/ahv-splitting-und-bvg-teilung-alles-was-sie-wissen-mussen/)
Informieren Sie die Steuerbehörde über Ihren neuen Status
Namensänderungsgesuch stellen (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2023/09/04/q-kann-ich-nach-der-scheidung-meinen-ursprunglichen-namen-wieder-annehmen/)
Versicherungen anpassen, wie zum Beispiel die Hausratsversicherung und die Lebensversicherung. Hierfür können wir Ihnen über unsere Partner verschiedene Lösungen anbieten
Alimenteninkasso/-bevorschussung beantragen, falls nötig
Änderung des Scheidungsurteils bei wesentlichen Änderungen der Situation. Einigen Sie sich jedoch einvernehmlich, muss kein Gericht angerufen werden
Wenn es nicht wie geplant abläuft: Beantragen Sie die Eintreibung von Unterhaltszahlungen, wenn diese nicht bezahlt werden. (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2022/01/04/der-geschuldete-unterhaltsbeitrag-wird-nicht-bezahlt-was-nun/)
Eventuell Überarbeitung des Testaments
Neuordnung Ihres Budgets. Wir stehen Ihnen hierfür bei Bedarf gerne zur Seite