Konflikte zwischen den Elternteilen sind kein Grund dafür, das Besuchsrecht einzuschränken. Ausnahmen bilden jedoch Fälle, bei denen anzunehmen ist, dass sich ein Besuch negativ auf das Wohl des Kindes auswirken würde.
Die Beziehung zu beiden Elternteilen spielt eine entscheidende Rolle bei der Identitätsfindung des Kindes. Zum Wohle dessen sollten die Eltern auch nach einer Trennung/Scheidung eine gute Beziehung zueinander anstreben und somit das Kind positiv auf den Besuche beim anderen Elternteil vorbereiten und regelmässige Telefonate oder Videokonferenzen planen.
Die Frage des Kindeswohles geht den Interessen der Eltern deutlich vor. Doch was genau ist das “Kindeswohl”?
Das Kindeswohl gilt als weiter Begriff. Es ist abhängig von diversen Punkten wie beispielsweise das Alter, die physische und psychische Gesundheit des Kindes und seine Beziehung zu den Eltern. Des Weiteren sind auch die berufliche und gesundheitliche Situation der Eltern und die geographische Distanz der Wohnsitze massgebend.