Q: Muss ich einen Unterhaltsbeitrag für meinen zukünftigen Ex-Ehegatten/meine zukünftige Ex-Ehegattin aufbringen?

Ehegattenunterhalt

R: Es ist durchaus möglich, dass Sie in Zukunft Unterhalt für Ihren Ehepartner zahlen müssen. Die Beiträge für den anderen Elternteil sind im Vergleich zu denen für die Kinder nachrangig und hängen von der gesamten Berechnung ab.

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