Berechnungsmethode

Die Berechnungsmethode der Alimente (für den/die Ex-Ehegatten/-gattin) und der Unterhaltsbeiträge (für die Kinder) hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Sie wird zunehmend formalisiert und in der gesamten Schweiz harmonisiert. Dennoch lassen das Gesetz und die Rechtsprechung immer noch einen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Bestandteile der Berechnung und des Ansatzes offen. Zudem können die Richter unterschiedliche Praktiken anwenden. Es handelt sich nicht um eine rein mathematische Angelegenheit.

In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren ist der Spielraum noch wesentlich grösser, so dass die besondere Situation der Parteien gut berücksichtigt werden kann. Sie entscheiden zu einem grossen Teil über die Elemente der Berechnung und bestimmen somit weitgehend selbst über das Ergebnis. Bei einem Gerichtsverfahren hingegen übertragen die Parteien ihre Entscheidungsbefugnis auf den Richter, der auf der Grundlage des Gesetzes, der Rechtsprechung und seines Ermessens entscheidet.

Selbstverständlich berücksichtigt unser Simulator sowohl das Gesetz als auch die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich. Es handelt sich jedoch um eine theoretische Berechnung für standardisierte Situationen. Ob vor Gericht oder bei einer gütlichen Einigung mit einem Mediator, die zugrunde gelegte Berechnung kann von den Ergebnissen unseres Rechners abweichen. Jedoch sind alle erstellbaren Varianten unseres Simulators rechtsgültig, solange die beiden Parteien damit einverstanden sind.

Hier sind einige Grundsätze, die unser Rechner berücksichtigt:

  • Priorisierung des angemessenen Unterhalts gegenüber den Alimenten
  • «Clean-break» bei den Unterhaltszahlungen, ausser im Falle eines Mankos des Empfängers
  • Bis zu zwei Erweiterungen bei den Kosten (Steuern, Kommunikation und Ausbildung), solange bei mindestens einer Partei ein Überschuss besteht
  • Verteilung des Überschusses nach dem Prinzip «grosse Köpfe» und «kleine Köpfe»
  • 15% Anteil an der Miete pro Kind für jeden sorgeberechtigten Elternteil
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